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Krankenversicherung
Krankenversicherung muss jeder haben. Als Arbeitnehmer sind Sie automatisch versichert. Für Selbstständige besteht diese Versicherungspflicht nicht. Sie sollten sich aber unbedingt privat versichern. Außerdem gibt es noch viele Zusatzleistungen.
Wahlarzt Sie müssen beim Krankenhausaufenthalt darauf achten, dass Sie sicher vom Chefarzt behandelt werden. Denn der Versicherungsschutz der Krankenversicherung umfasst nur die ärztliche Wahlleistung.
Preisvergleich Eine Krankenkasse, die Männern gute Angebote macht, bietet nicht zwangsläufig auch für Frauen oder Kinder günstige Tarife. Daher sollten Sie Ihre Familienmitglieder gegebenenfalls bei unterschiedlichen Krankenkassen versichern.
Jünger gleich billiger Wenn Sie einen Zusatzschutz wünschen, sollten Sie die Police schon in jungen Jahren abschließen. Je höher das Eintrittsalter, desto höher ist auch die Einstiegsbeitrag bei einer Krankenversicherung.
Gesundheits-Check Auf den Versicherungsanträgen werden Sie in der Regel nach Unfallfolgen, Krankheiten sowie geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen gefragt. Sie sollten diese Fragen ehrlich und vollständig beantworten, da Sie sonst den Versicherungsschutz verlieren und bei anderen Krankenkassen keine Krankenversicherung mehr erhalten.
Zweitbetttarif Wenn Sie nicht unbedingt Wert auf ein Einzelzimmer legen, können Sie Geld sparen: Zweitbettzimmer-Tarife sind bei einer Krankenversicherung generell günstiger.
Leistungsumfang Wichtig ist, dass Sie sich vor dem Abschluss über den zu versichernden Leistungsumfang in der privaten Krankenversicherungklar werden.
Ihre Rechte als Patient
Die meisten Patienten kennen ihre Rechte nicht ausreichend. Die eigenen Rechte gegenüber Klinik, Kasse und Arzt zu kennen ist allerdings sehr wichtig, um sich durchsetzen zu können. Was Sie deshalb über Ihre Rechte wissen sollten:
Anamnese Vor der Behandlung muss der Arzt die umfassende Krankengeschichte durch eine intensive Befragung feststellen.
Sorgfaltspflicht Der Arzt muss alles tun, um die Behandlung erfolgreich durchzuführen. Die Behandlung muss dem Stand der medizinischen Wissenschaft enmtsprechen.
Arztwahl Jeder Versicherte hat das Recht auf freie Arztwahl.
Einwilligung Der Patient muss der ärztlichen Behandlung immer zustimmen.
Aufklärung Der Arzt muss den Patienten über die Diagnose, die geplante Behandlung und ihre Risiken aufklären.
Behandlungsfehler Verletzt der Arzt schuldhaft seine Pflichten, haftet er hierfür gegenüber dem Patienten mit Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Schweigepflicht Ohne Zustimmung des Patienten dürfen Informationen über die Behandlung weder an die Krankenkasse noch den Arbeitgeber weitergegeben werden.
Haftung Nach dem BGB haftet der Arzt für ärztliche Kunstfehler, die er vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet hat.
Ein Kassenwechsel kann sich lohnen
Nehmen wir an, Sie sind in einer der gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert, aber hören immer von den billigeren privaten Kassen. Das macht neugirig, denn der eine oder andere Bekannte ist dort sagenhaft billig versichert, und Sie haben das Gefühl, zu den Dummern zu gehören, nur weil Sie nicht eine private Krankenversicherung haben dürfen. Aber für diejenigen Pflichtversicherte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen, gibt es dennoch eine Möglichkeit, bei gleichen Leistungen sehr viel Geld zu sparen: nämlich einfach durch den Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung.
Achtung!
Versicherungenweb.de rät
Achten Sie bei der Wahl Ihrer neuen Krankenversicherung nicht nur auf die Höhe des Beitrags, sondern auch auf die Zahl der Geschäftsstellen. Wenn Sie gern mit einem Sachbearbeiter persönlich ein Problem besprechen, sind Sie eventuell bei einer Kasse mit einem breiten Geschäftsstellennetz besser aufgehoben. Die oft günstigen Betriebskrankenkassen haben generell nur eine Standort.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleichsrechner, um eine mögliche Ersparnis bei der Krankenversicherung zu berechnen.
Mehr Infos zum Thema Krankenversicherung gibt es auf Wikipedia.
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Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
In Deutschland gibt es bereits genannten zwei unterschiedlichen Krankenversicherungs- systeme: die private und die gesetzliche Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung (PKV) sind etwa 9,1 Prozent der Bevölkerung versichert, in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 9,1 Prozent. Die private Krankenversicherung versichert in erster Linie Selbstständige und Beamte. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Versicherung der Arbeitnehmer und ihrer Familien.Gesetzliche- und private Krankenversicherung im Vergleich
| Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung |
| gesetzlich festgeschriebener, für alle Mitglieder einheitlicher und umfassender Versicherungsschutz | Versicherungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif bzw. den gewählten Einzeltarifen |
| Bei Versicherungsbeginn keine Überprüfung der Krankengeschichte | Bei Versicherungsbeginn Überprüfung des Gesundheitszustands |
| Sachleistungsprinzip: keine Vorfinanzierung von Krankenhaus- oder Arztrechnungen, direkte Abrechnung zwischen Leistungserbringern und Krankenkasse: auf Wunsch Kostenerstattung möglich | Kostenerstattungsprinzip: Der Versicherte ist zahlungspflichtiger Vertragspartner der Leistungserbringer, die Versicherung prüft und erstattet die vertraglich vereinbarten Aufwendungen: je nach Versicherung ist auch die Erstattung unbezahlter Rechnungen möglich |
| Einkommensabhängige Beiträge: Nach dem Solidarprinzip zahlen alle Mitglieder einen festen Prozentsatz ihres Einkommens an die Krankenkasse. | Risikoabhängige Beiträge: Versicherte zahlen Beiträge entpsrechend ihres Alters, ihres Gesundheitszustandes bei Versicherungsbeginn, ihres Geschlechts und in Abhängigkeit vom gewählten Tarif |
| Gleiche Beiträge für Frauen und Männer | Höhere Beiträge für junge Frauen gegenüber gleichaltrigen Männern |
| Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung in jedem Alter ohne Nachteile möglich | Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht möglich (Einmal privat, immer privat) |
Wichtige Punkte, auf die Sie bei der Krankenversicherung achten müssen
Chefarzt Bei einigen Krankenversicherungen wird die Wahlleistung Chefarzt erst mit einem gesonderten Tarifbaustein hinzugekauft. Achten Sie besonders darauf, dass diese wichtige Leistung bei Ihnen Vertragsbestandteil wird. Ihre Krankenversicherung sollte auch Arzthonorare erstatten, die über den Höchstsatz (über 3,5 Prozent GOÄ) hinausgehen.Wahlarzt Sie müssen beim Krankenhausaufenthalt darauf achten, dass Sie sicher vom Chefarzt behandelt werden. Denn der Versicherungsschutz der Krankenversicherung umfasst nur die ärztliche Wahlleistung.
Preisvergleich Eine Krankenkasse, die Männern gute Angebote macht, bietet nicht zwangsläufig auch für Frauen oder Kinder günstige Tarife. Daher sollten Sie Ihre Familienmitglieder gegebenenfalls bei unterschiedlichen Krankenkassen versichern.
Jünger gleich billiger Wenn Sie einen Zusatzschutz wünschen, sollten Sie die Police schon in jungen Jahren abschließen. Je höher das Eintrittsalter, desto höher ist auch die Einstiegsbeitrag bei einer Krankenversicherung.
Gesundheits-Check Auf den Versicherungsanträgen werden Sie in der Regel nach Unfallfolgen, Krankheiten sowie geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen gefragt. Sie sollten diese Fragen ehrlich und vollständig beantworten, da Sie sonst den Versicherungsschutz verlieren und bei anderen Krankenkassen keine Krankenversicherung mehr erhalten.
Zweitbetttarif Wenn Sie nicht unbedingt Wert auf ein Einzelzimmer legen, können Sie Geld sparen: Zweitbettzimmer-Tarife sind bei einer Krankenversicherung generell günstiger.
Leistungsumfang Wichtig ist, dass Sie sich vor dem Abschluss über den zu versichernden Leistungsumfang in der privaten Krankenversicherungklar werden.
Ihre Rechte als Patient
Die meisten Patienten kennen ihre Rechte nicht ausreichend. Die eigenen Rechte gegenüber Klinik, Kasse und Arzt zu kennen ist allerdings sehr wichtig, um sich durchsetzen zu können. Was Sie deshalb über Ihre Rechte wissen sollten:
Anamnese Vor der Behandlung muss der Arzt die umfassende Krankengeschichte durch eine intensive Befragung feststellen.
Sorgfaltspflicht Der Arzt muss alles tun, um die Behandlung erfolgreich durchzuführen. Die Behandlung muss dem Stand der medizinischen Wissenschaft enmtsprechen.
Arztwahl Jeder Versicherte hat das Recht auf freie Arztwahl.
Einwilligung Der Patient muss der ärztlichen Behandlung immer zustimmen.
Aufklärung Der Arzt muss den Patienten über die Diagnose, die geplante Behandlung und ihre Risiken aufklären.
Behandlungsfehler Verletzt der Arzt schuldhaft seine Pflichten, haftet er hierfür gegenüber dem Patienten mit Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Schweigepflicht Ohne Zustimmung des Patienten dürfen Informationen über die Behandlung weder an die Krankenkasse noch den Arbeitgeber weitergegeben werden.
Haftung Nach dem BGB haftet der Arzt für ärztliche Kunstfehler, die er vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet hat.
Ein Kassenwechsel kann sich lohnen
Nehmen wir an, Sie sind in einer der gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert, aber hören immer von den billigeren privaten Kassen. Das macht neugirig, denn der eine oder andere Bekannte ist dort sagenhaft billig versichert, und Sie haben das Gefühl, zu den Dummern zu gehören, nur weil Sie nicht eine private Krankenversicherung haben dürfen. Aber für diejenigen Pflichtversicherte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen, gibt es dennoch eine Möglichkeit, bei gleichen Leistungen sehr viel Geld zu sparen: nämlich einfach durch den Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung.
Achtung!
| Sie können Ihre Krankenkasse nur wechseln, wenn Sie zuvor mindestens zwölf Monate bei der bisherigen Krankenkasse versichert waren. Sie können also Ihr Wahlrecht nicht jede Woche neu ausüben, sondern sind zwölf Monate an die gewählte Krankenkasse gebunden. |
Versicherungenweb.de rät
Achten Sie bei der Wahl Ihrer neuen Krankenversicherung nicht nur auf die Höhe des Beitrags, sondern auch auf die Zahl der Geschäftsstellen. Wenn Sie gern mit einem Sachbearbeiter persönlich ein Problem besprechen, sind Sie eventuell bei einer Kasse mit einem breiten Geschäftsstellennetz besser aufgehoben. Die oft günstigen Betriebskrankenkassen haben generell nur eine Standort.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleichsrechner, um eine mögliche Ersparnis bei der Krankenversicherung zu berechnen.
Mehr Infos zum Thema Krankenversicherung gibt es auf Wikipedia.
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