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Private Haftpflichtversicherung Vergleich
Private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste freiwillige Versicherung. Im Alltagsleben gibt es Situationen, in denen wir aus Unachtsamkeit Schaden anrichten können. Solche Missgeschicke enden zwar meistens nicht so schlimm aber wenn nicht Gegenstände beschädigt, sondern Personen verletzt werden, dann können die Kosten in die hunderttausende steigen. Es gibt dafür die private Haftpflichtversicherung, damit Sie mit solchen Schicksalsschläge keine finanziellen Probleme haben.Wenn Sie jemandem einen Schaden zufügen, so haften Sie, mit Ihrem gesamten privaten Vermögen, und zwar so lange, bis der gesamte Verlust mit Folgeschäden bezahlt ist. Auch wenn es keine Absicht war, sind Sie dafür verpflichtet. In solchen Fällen hilft eine private Haftpflichtversicherung.
Private Haftpflichtversicherung - Leistungen
Private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor eventuellen Schadenersatzansprüchen, die Dritte gegen Sie erheben. Wenn Sie einen Schaden verursacht haben, prüft die Haftpflichtversicherung zuerst, ob Sie dafür überhaupt verantwortlich gemacht werden können. Wenn Sie wirklich verantwortlich sind, begleicht Ihre Private Haftpflichtversicherung den Schaden max. zur Höhe der versicherten Deckungssumme.Bei unberechtigten Schaden- ersatzansprüchen dagegen wehrt die private Haftpflichtversicherung die Schadenersatzansprüche ab. Wenn der angebliche "Geschädigte" daraufhin einen Rechtsstreit anstrebt, wird für Sie die private Haftpflichversicherung den Prozess führen und auch die angefallenen Kosten tragen. In diesem Fall wandelt sich dann die private Haftpflichtversicherung sozusagen in eine Art "Rechtsschutzversicherung" um.
Was leistet die Private Haftpflichtversicherung nicht?
Private Haftpflichtversicherung kommt in der Regel nicht auf für Schäden, die ohne Ihr Verschulden zustande gekommen sind. Das heißt: Wenn etwas geschieht, ohne das jemand etwas dafür kann, gibt es dafür auch keine Haftung. Jemand haftet nur, wenn er anderen schuldhaft einen Schaden zufügt.Folgendes ist ebenfalls von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen:
- Schäden an gepachteten, gemieteten, geliehenen oder durch Eigenmacht erlangten Sachen
- Glasschäden
- Schäden, die aus einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit entstanden sind
- Abnutzungs- und Verschleißschäden
- selbst erlittene Schäden
- Schäden an Gas- und Elektrogeräten, Schäden an Warmwasser- und Heizungsanlagen
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Bußgelder und Geldstrafen und vertragliche Verpflichtungen
- Vermietung von Wohneigentum
- Ansprüche von Lebenspartnern oder Angehörigen, die in demselben Haushalt wohnen oder in demselben Vertrag mitversichert sind
- Nutzung eines Kraftfahrzeugs
- Ansprüche aus Bauvorhaben, sofern die Bausumme die Deckungssumme übersteigt
- Hüter oder Halter von Pferden, wilden Tieren, Rindern, Hunden und Tiere, die zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden
Bei den manchen Versicherungsunternehmen können in der Haftpflicht die Ausschlüsse sowie auch die Einschlüsse von Vertrag zu Vertrag abweichen, da es für die private Haftpflichtversicherung Tausende Tarifkombinationen mit unterschiedlichen Deckungsinhalten gibt.
Einige Hobbys oder Ereignisse müssen entweder über eine spezielle private Haftpflichtversicherung abgesichert oder zusätzlich eingeschlossen werden. Extra versichert müssen sich meisten:
- Besitzer von motorgetriebenen Modellflugzeugen
- Führer von geliehenen oder eigenen motorgetriebenen Booten
- Windsurfer und Besitzer von Segelbooten
- Halter von Pferden und Hunden
- Besitzer von Schusswaffen zu Jagdswecken
Tierhalterhaftpflicht - Sinnvoll für Hunde und Pferdehalter
Wenn Sie einen Hund besitzen, sollten Sie unbedingt als Zusatzversicherung, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, weil die private Haftpflichtversicherung die von eigenen Hunden verursachten Schäden nicht übernimmt. Das gleiche gilt auch für Pferdehalter: Wer ein eigenes Pferd reitet, muss eine zusätzliche Tierhalterhaftpflicht abschließen.
Mehr Infos zum Thema Private Haftpflichtversicherung finden Sie auf Wikipedia.
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